Was darf ich filmen? Rechtliche Lage in Österreich
Eine Kameraüberwachung muss nicht nur technisch, sondern auch rechtlich einwandfrei sein. Erfahren Sie hier die wichtigsten Grundregeln der DSGVO für private und gewerbliche Überwachung.
Darf ich mein Grundstück filmen?
Ja, als Eigentümer oder Mieter dürfen Sie Ihr eigenes Grundstück zum Schutz vor Einbruch und Vandalismus per Video überwachen. Allerdings gibt es in Österreich strenge Grenzen, die durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz (DSG) vorgegeben sind.
Die goldene Regel: Nur das eigene Eigentum
Die Kameras dürfen ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfassen. Sobald die Kamera öffentliche Flächen (wie den Gehsteig, die Straße) oder das Grundstück des Nachbarn mitfilmt, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Selbst ein sogenannter "Überhang" von wenigen Zentimetern auf fremdes Gebiet ist unzulässig.
Gilt das auch für Attrappen?
Interessanterweise ja! Auch eine Kamera-Attrappe, die auf das Nachbargrundstück gerichtet ist, kann rechtliche Probleme verursachen, da sie einen sogenannten "Überwachungsdruck" erzeugt. Der Nachbar kann sich dadurch in seiner Privatsphäre eingeschränkt fühlen.
Hinweispflicht und Speicherdauer
Wenn Sie Kameras installieren, müssen Sie deutlich sichtbar darauf hinweisen. Ein einfaches Schild "Achtung Videoüberwachung" an allen Zugängen (z.B. am Gartentor) ist Pflicht. Zudem dürfen die Aufnahmen nicht ewig gespeichert werden. Bei privaten Überwachungen gilt in der Regel eine maximale Speicherdauer von 72 Stunden, es sei denn, es hat ein konkreter Vorfall (z.B. ein Einbruch) stattgefunden.
Videoüberwachung im Gewerbe
Für Unternehmen gelten noch strengere Regeln. Hier muss oft vorab geprüft werden, ob es gelindere Mittel gibt, und die Mitarbeiter müssen (sofern vorhanden) über einen Betriebsrat zustimmen. Zudem ist eine lückenlose Dokumentation (Verarbeitungsverzeichnis) Pflicht.
Tipp von Camera Control: Wir beraten Sie nicht nur technisch, sondern stellen bei der Montage sicher, dass die Kameras mittels Privatzonen-Maskierung (Schwärzung von Bildbereichen) exakt so konfiguriert sind, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Benötigen Sie individuelle Beratung zu diesem Thema?
Jetzt Kontakt aufnehmen